Fachoberschule - Informationsbereich für Betriebe
Allgemeines:
Das betriebliche Praktikum, das in der 11. Klasse von Montag bis Mittwoch in einem einzigen Praktikumsbetrieb absolviert wird, beginnt unabhängig von den Schulferien am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der schulische Teil beginnt erst nach Ablauf der Sommerferien.
Innerhalb dieses Jahres erhalten die Schülerinnen und Schüler 6 Wochen Urlaub (18 Tage bei einer 3-Tage-Woche). In den Schulferien haben die Schülerinnen und Schüler donnerstags und freitags frei.
Das Praktikum ist zwingender Bestandteil zum Besuch der Fachoberschule, das erfolgreiche Bestehen des Praktikums nötige Voraussetzung für die Versetzung in die 12. Klassenstufe. Eine Beurteilung erfolgt entsprechend durch den Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich hierbei eine Praktikumsstelle in bis zu 50 km Umkreis um Haßloch.
Mögliche Praktikumsbetriebe sind hierbei...
- im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung alle Betriebe, die kaufmännische Berufe ausbilden sowie Behörden und öffentliche Verwaltungen.
- im Fachbereich Gesundheit Krankenhäuser, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen.
Ziele:
Ziele des Praktikums sind, dass die Praktikantinnen und Praktikanten...
- Einblicke in die berufliche Praxis bekommen,
- Umgang und Kontakt mit Kunden, Kollegen und Vorgesetzten pflegen, und
- Zusammenhänge betrieblicher Abläufe durchschauen.
Über den zeitlichen Verlauf und den Inhalt des Praktikums führen die Praktikantinnen und Praktikanten ein Berichtsheft. Die Praktikumsstelle prüft und bescheinigt die sachliche Richtigkeit. Genaue Informationen zur formalen Gestaltung der Berichte erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule.
Für die Praktikantinnen und Praktikanten gilt die im Betrieb übliche Arbeitszeit für Beschäftigte, mindestens aber 21 Stunden, höchstens 24 Stunden (ohne Pausen) an drei Tagen. Für alle Praktikantinnen und Praktikanten gelten unabhängig von ihrem jeweiligen Lebensalter die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Zwischen der Praktikantin oder dem Praktikanten und der Praktikumsstelle ist ein Praktikumsvertrag zu schließen. Darin werden u. a. die Dauer des Praktikums, die Aufgabenbereiche und Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten sowie des Betriebs oder ggf. seiner gesetzlichen Vertreter festgeschrieben.
Es ist keine Vergütung vorgesehen, da das Praktikum Teil der schulischen Ausbildung ist. Jedoch steht es den Betrieben frei, ihren Praktikantinnen und Praktikanten eine Anerkennungsvergütung zu zahlen. In diesen Fällen muss die Praktikantin oder der Praktikant bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.