A) Unterstützung für die Fahrten zur Schule
B) Unterstützung bei der Anschaffung von Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien
Das Land Rheinland-Pfalz hat seit dem Schuljahr 2010/11 das alte System von Lerngutscheinen durch ein flächendeckendes System der Schulbuchausleihe an allen allgemeinbildenden Schulen ersetzt. Hier in kurzer Form die Rahmendaten:
- Grundsätzlich kann jeder Schüler an der Schulbuchausleihe teilnehmen.
- Die benötigten Bücher werden vom Schulträger (bei uns: Kreis Bad Dürkheim) zentral angeschafft und verwaltet.
- Die Buchausgabe/-rücknahme erfolgt während der Unterrichtszeit in der Schule.
- Die Bücher der Schulbuchausleihe dürfen selbstverständlich mit nach Hause genommen werden und wie eigene Bücher behandelt werden. Man sollte allerdings pfleglich damit umgehen und nichts darin markieren und unterstreichen, da Schäden und Verluste am Ende des Jahres ersetzt werden müssen.
- Der Unterricht ist bei uns konsequent auf die Nutzung der Schulbuchausleihe ausgelegt. Es entstehen bei der Nutzung von ausgeliehenen Büchern keine Nachteile.
- In der Regel kostet die Leihgebühr etwa ein Drittel des Anschaffungspreises und die geliehenen Bücher sind maximal zwei Jahre alt. Mehrjährige Bände werden auch mehrere Jahre lang behalten.
- Materialien, die "verbraucht" werden wie z.B. Übungshefte, Workbooks etc., müssen auch weiterhin selbst angeschafft werden.
- Es gibt die Möglichkeit, die Schulbuchausleihe kostenlos zu nutzen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden. Details dazu finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Fragen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe [Link zur Informationsseite des Ministeriums]
Fragen zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe [Link zur Informationsseite des Ministeriums]
Aktuelle Schulbuchlisten unserer Schule
C) Unterstützung im Rahmen des Bildungspakets der Bundesregierung
Hier in kurzer Form einige Rahmendaten:
- Grundsätzlich haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.
- Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
- Leistungen aus den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum 18. Lebensjahr bezahlt.
Die Stadt Neustadt hat eine Informationsseite zusammengestellt, in der Sie übersichtlich nachschlagen können, welche Leistungen im BMAS gefördert werden. Folgen Sie dazu diesem [Link].
Leistungen aus dem Bildungspaket werden beim Träger der zugrundliegenden Leistungen im Voraus beantragt. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wenden sich also an das zuständige Jobcenter. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an die entsprechenden Kreisverwaltungen oder Bürgerbüros.
Wir haben eine Reihe von Links zu den Stellen im Webauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusammengestellt, an denen Sie sich genauer informieren können:
Informationsseite zum Bildungspaket [Link]
Direkter Link zu den Anlaufstellen [Link]
Direkter Link zu den Leistungen des Bildungspakets [Link]
D) Unterstützung durch den Förderverein unserer Schule
Neben den obigen Unterstützungsmöglichkeiten durch Bund und Land macht unser Förderverein schon seit vielen Jahren für unsere Schüler Dinge möglich, die wünschenswert aber mit normalen Mitteln nicht erreichbar sind.
Im begründeten Einzelfall erreichen Sie den Förderverein über eine Person Ihres Vertrauens, den Klassenlehrer oder einen Vertrauenslehrer, die Schulleitung, das Sekretariat oder direkt per Mail unter
Wir bitten um Verständnis, dass jede solche Förderung eine Einzelfallentscheidung ist, die vertraulich und individuell bearbeitet wird. Es gibt hierbei keine Standardförderung, die pauschal gegeben wird.